01.10.2016

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unwetteropfer


Die Regenmassen im Mai und Juni 2016 in Deutschland haben zu schweren Überschwemmungen und hieraus folgend wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Betroffenen geführt. Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem umfangreichen Schreiben verfügt, wie den Unwetteropfern und deren Unterstützern durch steuerliche Maßnahmen geholfen werden kann. Die wichtigsten Einzelregelungen sind:

·       Zuwendungen an betroffene Geschäftspartner zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen oder öffentlichkeitswirksame Sponsoringaufwendungen der Unternehmen sind Betriebsausgaben.

·       Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind bis zu 600 € im Jahr steuerfrei.

·       Arbeitslohnspenden der Arbeitnehmer mindern ihren steuer‑ und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.

·       Aufsichtsräte müssen Vergütungen, auf die sie vor Fälligkeit oder Auszahlung verzichten, nicht versteuern.

·       Spenden auf Sonderkonten der Wohlfahrtsverbände oder öffentliche Dienststellen können ohne betragsmäßige Beschränkung unter Vorlage des Kontoauszugs steuerlich berücksichtigt werden.

·       Spendenaktionen gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere von Vereinen zugunsten der Unwetteropfer sind steuerunschädlich, auch wenn solche Aktionen nicht zu ihrem Satzungszweck gehören.

·       Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an selbstgenutzten Wohnungen und für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung können nach Abzug der Versicherungsentschädigungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Die zumutbare Belastung ist zu berücksichtigen.

Für beabsichtigte Maßnahmen sollte steuerlicher Rat eingeholt werden. Alle Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen vom 29. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016.

weitere News

16. April 2024

Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte

Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der...


09. April 2024

Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage

Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem  Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend...


03. April 2024

Aufwendungen für Kleidung und Mode-Accessoires einer Influencerin keine Betriebsausgaben

Eine Influencerin betrieb auf verschiedenen Social-Media-Kanälen und über eine Website einen Mode- und Lifestyleblog und erstellte hierzu Fotos und Stories. Zusätzlich zu den Produkten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von...