31.10.2024

E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus


Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-
Postfachs aus. Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12742)
auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings können die beteiligten
Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungwege vereinbaren.

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Neue Regeln zur E-Rechnungspflicht

Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Az. III C 2 - S-7287-a/00019/007/243) stellt Änderungen und Ergänzungen zum BMF-Schreiben vom 15.10. 2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung für B2B-Umsätze zwischen inländischen...