29.10.2019

Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter


Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sollte den Bau eines Mehrfamilienhauses vorbereiten. Mehrere Gesellschafter der GbR erwarben hierfür ein unbebautes Grundstück. Im Falle eines Gesellschafterwechsels auf Käuferseite sollte der Kaufvertrag entsprechend ergänzt werden. Für diesen Erwerbsvorgang setzte das Finanzamt Grunderwerbsteuer fest.

K trat neben weiteren Gesellschaftern in die GbR ein. Der Kaufvertrag wurde wie vereinbart ergänzt. Die Gesellschafter schlossen mit der GbR einen Miteigentumsübereignungs  und Teilungsvertrag, in dem den Gesellschaftern Wohnungen bzw. Einheiten zugewiesen wurden. Das Finanzamt setzte daraufhin Grunderwerbsteuer gegen K fest.

Zu Recht, bestätigte der Bundesfinanzhof . Zwar wird die Grunderwerbsteuer nicht erhoben, wenn ein Grundstück von einer Gesamthand in das Miteigentum mehrerer Beteiligter übergeht, soweit der Bruchteil, den der einzelne Erwerber erhält, dem Anteil entspricht, zu dem er am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist.  Das gilt aber insoweit nicht, als ein Gesamthänder innerhalb von fünf Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der Gesamtheit durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat.  Das war hier der Fall. K war zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht Gesellschafter der GbR. Die spätere Änderung des Kaufvertrags war für die Grunderwerbsteuer nicht von Bedeutung. Auch die Steuerbefreiung für die Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums mehrerer Miteigentümer oder einer Gesamthand in Flächeneigentum greift nicht.  Der Erwerb der Miteigentumsanteile an einem Grundstück ist damit grunderwerbsteuerpflichtig.

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