07.04.2020

Wann entsteht für einen Arbeitnehmer ein Phantomlohn?


Bei dem Phantomlohn handelt es sich um einen Lohn oder häufiger Lohnbestandteile, die nicht ausgezahlt worden sind, obwohl der Arbeitnehmer darauf einen Rechtsanspruch hat.

Die Ursachen, aus denen dieser Lohnbestandteil entstehen kann, sind vielfältig,

  • so gilt in einem tarifgebundenen Unternehmen grundsätzlich der Tariflohn als vereinbarte Vergütung, wird ein geringerer Lohn gezahlt, ist die Differenz der Phantomlohn;
  • ein tariflich geschuldeter Mindestlohn hat Vorrang vor dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn;
  • werden Überstunden zwar geleistet, aber nicht vergütet oder verrechnet, liegt in der Differenz ein Phantomlohn vor.

Ganz allgemein gilt, dass die Differenz zwischen dem Anspruch auf Lohn oder Gehalt und dem tatsächlich gezahlten Bruttolohn ein „Phantomlohn“ ist. Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist auch dieser Phantomlohn in die Abrechnung mit einzubeziehen und es müssen dafür auch die entsprechend höheren Sozialversicherungsbeiträge angemeldet und abgeführt werden.

Eine Besonderheit besteht in diesem Zusammenhang bei den Minijobbern, die ohne Festlegung einer konkreten wöchentlichen Arbeitszeit „auf Abruf tätig“ werden. Für sie gilt ab dem 1. Januar 2019 eine fiktive Arbeitszeit von 20 Wochenarbeitsstunden. Selbst, wenn für diese Arbeitnehmer nur der Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro/Std. angesetzt wird, übersteigt der Monatslohn die Grenze von 450 Euro: Es liegt dann Beitragspflicht in allen Bereichen der Sozialversicherung vor.

Diese Regelungen gelten für laufenden Arbeitslohn, nicht für Einmalbezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. In diesen Fällen werden nur die tatsächlich geleisteten Beträge Grundlage für die Abrechnung. Die Abführung der Beiträge muss vom Arbeitgeber sowohl für den Arbeitnehmer - als auch für den Arbeitgeberanteil erfolgen.

Die Nichtabführung der Beiträge unterliegt gem. § 266a Abs. 1 und 2 StGB dem Strafrecht. Der Strafrahmen dafür beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Strafbar ist bereits die schlichte Nichtzahlung, ohne weitere Verschleierungshandlungen.

Da für den Arbeitnehmer die Steuerpflicht für Vergütungen erst bei der tatsächlichen Zahlung entsteht, kann der Phantomlohn nicht zu Verpflichtungen führen. Das gilt auch für den Arbeitgeber, der die Lohnsteuer abzuführen hat.

weitere News

12. Dezember 2024

Änderung von Steuerbescheid bei Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu überhöhtem Kaufpreis

Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, ob ein Grunderwerbsteuerbescheid zugunsten der Klägerin geändert werden kann bzw. muss, um Übereinstimmung mit einem inzwischen ergangenen Schenkungsteuerbescheid...


09. Dezember 2024

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, verliert diese Zuordnung nicht dadurch, dass sich die Umstände ändern, die ihre Eigenschaft als notwendiges...


02. Dezember 2024

Aufteilung des Kaufpreises für Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude - Anschaffungskosten für Besteuerung

Wenn eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen wurde, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Eine Korrektur der von den Parteien getroffenen...