01.06.2016

Widerruf von Fernabsatzverträgen


In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um den Kauf zweier Matratzen über das Internet, die auch geliefert und bezahlt wurden. Nachdem der Käufer auf ein günstigeres Angebot eines anderen Anbieters aufmerksam geworden war, bat er den Verkäufer um Erstattung des Differenzbetrags von 32,98 €, damit er von dem ihm als Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht absehe. Als der Verkäufer dies ablehnte, widerrief der Käufer den Kaufvertrag fristgerecht, sandte die Matratzen zurück und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises. Zu Recht, befand das Gericht, weil der Widerruf keiner Begründung bedarf und die Absicht des Käufers, einen besseren Preis zu erzielen, keinen Rechtsmissbrauch darstellt.

weitere News

23. Januar 2024

Einkommensteuertarife

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (kalte Progression), wurden Ende 2022 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.Davon sollen auch Selbstständige sowie Unternehmer profitieren. Der...


18. Januar 2024

Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

Aktuell ist nach der 1%-Regelung bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) lediglich ein Viertel der Bemessungsgrundlage...


10. Januar 2024

Obligatorische Verwendung der E-Rechnung

Ab 2025 soll es verpflichtend sein, eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) auszustellen. Dies dient als Vorbereitung für die zukünftige Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich (Business to...