01.07.2014

Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung


Der ehemalige Lebensgefährte L der Grundstückseigentümerin G durfte die auf dem Grundstück gelegenen Wohnungen im eigenen Namen vermieten und nur er trat gegenüber den Mietern in Erscheinung. Dafür zahlte er monatlich 1.000 € auf ein Konto der G, die davon nur ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Grundstück, insbesondere die Begleichung der Darlehenszinsen und Kosten der Gebäudeversicherung deckte. Sie war nur als Darlehensnehmerin eingesprungen, weil L keine Kredite erhalten hatte. Das Finanzamt setzte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei G an, wogegen sie sich erfolglos wehrte.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass neben den Mietverhältnissen des L mit den Mietern, auch ein Rechtsverhältnis zwischen G und L besteht, wodurch G die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht. Sie hat L das Grundstück zur Nutzung überlassen und damit die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst ausgeübt. Dass L gegebenenfalls wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts war, ist unerheblich.

weitere News

16. April 2024

Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte

Mit einem Änderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf...


09. April 2024

Zuordnungsentscheidung für Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage

Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem  Unternehmensvermögen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererklärung hinreichend...


03. April 2024

Aufwendungen für Kleidung und Mode-Accessoires einer Influencerin keine Betriebsausgaben

Eine Influencerin betrieb auf verschiedenen Social-Media-Kanälen und über eineWebsite einen Mode- und Lifestyleblog und erstellte hierzu Fotos und Stories.Zusätzlich zu den Produkten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von...